Code of Conduct

Bei der internationalen Vergabe von Produktionsaufträgen hat DEICHMANN/DOSENBACH nicht nur die Qualitäts-, sondern auch die Sozialstandards im Blick. Gerade für die Produktion in Entwicklungs- und Schwellenländern ist dies ein wichtiges Thema.

Verbindliche Codes of Conduct verpflichten die Lieferanten schriftlich auf die Einhaltung bestimmter Sozialstandards. Die Einhaltung dieser Regelungen lässt DEICHMANN/DOSENBACH durch unabhängige Organisationen wie Cal Safety Compliance Corporation (CSCC) und "Buying-Agents" überprüfen.

Darüber hinaus kooperiert DEICHMANN/DOSENBACH zur langfristigen Verbesserung sozialer Standards in Fertigungsbetrieben mit weiteren kompetenten Partnern. In Indien unterstützt z.B. die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) seit 1999 das Engagement des Unternehmens. Diese Einflussnahme auf Lieferanten und Vorlieferanten sichert auch Qualität und Preis der DEICHMANN/DOSENBACH-Ware.

Code of Conduct

Wir, die DEICHMANN/DOSENBACH-Gruppe, erwarten von unseren Herstellern und deren Zulieferbetrieben die Einführung und Umsetzung der unten aufgeführten Sozial- und Umweltstandards.

Grundsätzlich gilt bei sich widersprechenden Standards von nationaler Gesetzgebung, DEICHMANN/DOSENBACH Code of Conduct und außergesetzlicher Regelungen der jeweils höchste Standard.

Die folgenden Standards stellen die Kurzversion unseres Code of Conduct dar.

1. Kinderarbeit
Der Arbeitgeber darf keine Personen unter dem landesgesetzlichen Mindestalter beschäftigen beziehungsweise deren Beschäftigung dulden. In keinem Fall dürfen Personen unter 15 Jahren (in Ausnahmefällen 14 Jahren) beschäftigt werden. Die Ausbildung von jugendlichen Arbeitnehmern soll vom Arbeitgeber gefördert werden.

2. Zwangsarbeit
Der Arbeitgeber darf von keinerlei Zwangsarbeit Gebrauch machen oder diese dulden, einschließlich Schuldknechtschaft und Gefängnisarbeit.

3. Disziplinarmaßnahmen
Der Arbeitgeber darf keine körperlichen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen oder Missbräuche anwenden bzw. deren Existenz dulden.

4. Diskriminierung
Der Arbeitgeber darf insbesondere bei Einstellung, Vergütung, Weiterbildung, Beförderung, Kündigung oder Ruhestand Niemanden auf Grund von Rasse, Gesellschaftsklasse, Staatsangehörigkeit, Religion, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Mitgliedschaft in einer Vereinigung oder politischer Einstellung diskriminieren oder eine Diskriminierung dulden.

5. Vergütung
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass zumindest der gesetzlich vorgegebene Mindestlohn gezahlt wird und dass der gezahlte Lohn genügt, die Grundbedürfnisse der Mitarbeiter abzudecken. Alle Mitarbeiter müssen über ihren regulären Arbeitsbeginn, ihre Arbeitszeiten, Vergütung, ihren Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz und Mutterschutz informiert sein.

6. Arbeitszeiten
Die regelmäßige Arbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Der Arbeitgeber muss mindestens einen freien Tag je siebentägigem Zeitabschnitt gewähren. Überstunden dürfen vom Arbeitnehmer nur auf freiwilliger Basis geleistet werden und müssen vom Arbeitgeber zu einem Prämiensatz vergütet werden.

7. Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern die Möglichkeit geben sich zu versammeln und mit ihm Verhandlungen zu führen.

8. Gesundheit und Sicherheit
Der Arbeitgeber muss ein sicheres, sauberes und nach Gesundheitsaspekten unbedenkliches Arbeitsumfeld (sowie gegebenenfalls Unterkünfte) gewährleisten. Er muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um Unfällen und gesundheitlichen Schäden vorzubeugen, die sich im Zusammenhang mit der Arbeit oder dem Betrieb der Einrichtungen des Arbeitgebers ergeben können. Saubere sanitäre Anlagen, Zugang zu sauberem Trinkwasser und hygienische Vorrichtungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln müssen dem gesamten Personal zur Verfügung stehen.

9. Umweltschutz
Der Arbeitgeber muss die natürlichen Ressourcen so effizient wie möglich nutzen, mit gefährlichen Stoffen umweltgerecht umgehen und Abfälle und Behältnisse in korrekter Form entsorgen.

10. Managementsysteme
Der Arbeitgeber muss die Anforderungen dieser Standards erfüllen, deren Umsetzung periodisch überprüfen und regelmäßig den Inhalt des Standards an das gesamte Personal kommunizieren. Eine angemessene Dokumentation zum Nachweis der Erfüllung dieser Standards muss gepflegt werden. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Anforderungen dieser Standards auch bei seinen Zulieferbetrieben entsprechend erfüllt werden.

Sollten Sie Interesse an der ausführlichen Version des Code of Conduct der DEICHMANN/DOSENBACH-Gruppe haben, können Sie diesen hier downloaden.